Pfr. i. R. Reinhard Fritsche, August 2010
Mir geht es im Folgenden um die menschliche und geistliche Gemeinschaft der getauften Gläubigen und der gläubigen Getauften und um die Heilung des diesbezüglichen Risses, der immer noch durch die Christenheit geht.
Plädoyer für die eine [[Taufe]] in verschiedenen Formen
1. In einer Liste des Epheserbriefes (4,5) wird die Taufe als einer der Gründe für die Einheit der christlichen Kirche genannt. Deshalb darf die Taufe nicht ein Trennungsmerkmal unter Christen bleiben.
2. Weder Jesus noch die Apostel haben ein ausdrückliches Gebot oder Verbot im Blick auf die „Kindertaufe“ gegeben, aber auch kein ausdrückliches Gebot für die „Gläubigentaufe“.
3. Ein wichtiges Argument für die Kinder- bzw. Säuglingstaufe besteht in der Botschaft von der vorlaufenden Gnade. Beispiele: Christus ist schon zu der Zeit als wir noch gottlos und Sünder, ja Feinde waren, für uns gestorben und hat uns so mit Gott versöhnt (Röm 5,6.8.10). Die Christusgläubigen sind erwählt vor der Erschaffung der Welt (Eph 1,4) und längst als Erben des Reiches Gottes vorherbestimmt (V. 11).
4. Weil das Heil, mit dem wir in Gemeinschaft mit Gott kommen, ein Geschenk ist (Röm 6,23; Eph 2,8), ist auch die Taufe ein Geschenk ohne Vorleistung, was ja bei der Säuglingstaufe augenfällig zutrifft.
5. Diese biblischen Befunde legen es nahe, Taufe als Gotteswerk zu sehen und nicht als Menschenwerk. Der Glaubensgehorsam folgt als Antwort dem Handeln Gottes.
6. Die Form und der Zeitpunkt der Taufe sind nicht entscheidend für unser Heil. Wohl aber, dass der Christ aufgrund und mit seiner Taufe im Glauben lebt. Das bedeutet, dass er mit Christus begraben ist und durch Jesu Auferweckung in einem neuen Leben steht und danach lebt (Röm 6,3ff, vgl. auch Kol 2,12).
7. Röm 6,3ff zeigt, wie die römischen Christen nach ihrer Taufe von Paulus eine Belehrung bekommen über die Bedeutung der Taufe und welche Konsequenzen für die Lebensführung daraus folgen, wie es ja auch nach der „Kindertaufe“ grundsätzlich geschehen sollte. Es mag in der Urgemeinde, z.B. an Pfingsten, vorgekommen sein, dass Menschen ohne große vorherige Belehrung über die Taufe getauft worden sind (Apg 2,37-41). Der Kämmerer aus dem Mohrenland wurde ebenfalls sehr bald getauft (Apg. 8,26-38; in wichtigen Handschriften fehlt der V. 37, wo es um das Glaubensbekenntnis des Täuflings geht). Ebenso wurden Kornelius und seine Hausgenossen gleich getauft (Apg 10,47) wie auch der Kerkermeister von Philippi und seine Angehörigen (Apg 16,23-33). Bei diesen Taufen ist von einer vorherigen intensiven Belehrung keine Rede, was immerhin bedeuten kann, dass keine solche Belehrung erfolgt ist.
8. Die Taufe bringt und bewirkt Vergebung der Sünden, Empfang des Heiligen Geistes (Apg 2,38), Rettung (1Petr 3,21), Eingliederung in den Leib Christi (1Kor 12,13); die Getauften haben Christus angezogen (Gal 3,27). – Das alles wird dem Täufling bei seiner Taufe zugesagt. Diese Geschenke wollen angenommen werden im, denn zur vollen Wiedergeburt, zum ganzen Leben mit Gott, gehören Taufe und Glaube gleichermaßen (Mk 16,16; vgl. Joh 3,3.5). Dies gilt für die „Gläubigentaufe“ ebenso wie für die „Kindertaufe“.
9. Die Reihenfolge von Taufe und Geistempfang wird im NT unterschiedlich beschrieben: Einmal folgt der Geistempfang auf die Taufe (Joh 3,5; Apg 8,16; 19,5f). Z.B. wird in der Pfingstpredigt die Taufe mit dem Heiligen Geist für die Zukunft verheißen (Apg 1,5; 11,16). Ein anderes Mal empfangen Menschen nach dem Geistempfang die Taufe (Apg 2,4.38.41; 8,12.36-39; 10,47; 16,31.33; 18,8; vgl. Gal 3,26f). Schließlich gibt es auch den Geistempfang bei der Taufe (Joh 3,5; Apg 2,38; möglicherweise Tit 3,5).
10. Die „Gläubigentaufe“ (mit Untertauchung) ist zweifellos eine richtige Taufe und noch dazu sehr anschaulich (baptizo heißt hauptsächlich „ich tauche unter“). Sie wird nicht nur bei den Baptisten und bei anderen freikirchlichen Gemeinden praktiziert, sondern überall dort, wo Erwachsene in der ersten Generation Christen werden, auch wenn sie dabei nicht voll untergetaucht werden. Die erste Generation sind die Menschen, die aufgrund der Predigt zum Glauben kommen (Mk 16,16; Apg 2,41).
11. Das NT kennt hauptsächlich Christsein in der ersten Generation, andeutungsweise aber auch schon in der 2. Generation. Zur zweiten Generation gehören die Kinder und etwaige Hausangestellte von Christen (vgl. 15.).
12. Meist wird Mt 28,19f so übersetzt, dass die erste Generation im Blick ist. Dabei wird das „sie“ (= autous) in dem Satz: …tauft sie… und lehrt sie…auf die Jünger bezogen. Man versteht dann den Missionsbefehl so, dass die schon zum Glauben gekommenen Jünger getauft werden und dann belehrt werden zum Glaubensgehorsam. Die Übersetzung könnte dann etwa so aussehen: „Macht zu Jüngern alle Völker, wobei ihr die Jünger (= sie) tauft und sie lehrt …“ Dem entspricht Joh 4,1, wo die Taufe im Zusammenhang mit dem Jüngerwerden steht. Dort ist es möglich, so zu übersetzen, dass die zu Jüngern Gemachten anschließend getauft wurden.
13. Man kann Mt 28,19f aber auch so übersetzen, dass auch die zweite Generation im Blick ist. Die Übersetzung lautet dann wörtlich: „Macht zu Jüngern alle Völker, indem (Partizip) ihr sie tauft…, indem (Partizip) ihr sie lehrt, alles zu halten, was ich euch geboten habe!“ Man kann auch übersetzen etwa nach der NGÜ: „Darum geht zu allen Völkern und macht die Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen… und lehrt sie …“ „Sie“ (= autous) wird somit entsprechend dem Geschlecht auf „Menschen“ bezogen, auch wenn diese nicht wörtlich genannt sind. – Hier finden wir grundsätzlich die Reihenfolge wie bei der Praxis der „Kindertaufe“: Man wird zum Jünger Jesu, indem man zuerst getauft und später „belehrt“ wird, also das Evangelium so erklärt bekommt, dass es zu Herzen gehen kann, und zum Glaubensgehorsam befreit – wenn der Betreffende seine Taufe durch seinen persönlichen Glauben „einlöst“. Diese Reihenfolge können wir auch in Joh 3,5 finden. Joh 4,1 kann man dazu passend auch so übersetzen, dass die Taufe ein Element ist, das zum Jüngerwerden gehört.
14. Daraus folgt, dass Mt 28,19f sowohl die erste als auch die zweite Generation berücksichtigt und dass dies der Verfasser womöglich auch so intendiert hat oder bewusst offengelassen hat.
15. Bei Haustaufen im NT ist nicht auszuschließen, dass auch Kinder jeglichen Alters getauft wurden (z.B. Apg 16,15; 1 Kor 1,16). Als sich Zachäus bekehrte, heißt es: „Heute ist diesem Hause Heil widerfahren…“, Luk 19,9, d.h., dass seine Bekehrung eine positive Wirkung auf sein ganzes Haus hatte, also auch auf die etwa dazugehörenden Kinder und Hausangestellten (vgl. Gen17,12f.26f). Entsprechendes gilt bei gläubigen Eltern; auch wenn nur ein Elternteil gläubig ist, „so sind eure Kinder rein (heilig)“, 1Kor 7,14. Es ist darum verständlich, dass Eltern von Anfang an ihre Kinder in die Gemeinschaft mit Gott und mit der Kirche bringen wollten und sie deshalb haben taufen lassen.
16. Petrus wurde am Pfingsttag von Neubekehrten gefragt, was sie tun sollten, worauf er auf die Umkehr zu Gott und auf Taufe mit dem Empfang des Heiligen Geistes verwies, mit dem Hinweis, dass diese Verheißung ihnen und ihren Kindern gelte (Apg 2,39). Mit „Kinder“ können allgemein die Nachkommen gemeint sein, aber auch die jeweils vorhandenen Kinder.
17. Vom AT her kann man eine Parallele sehen zwischen dem Bundeszeichen der Beschneidung, die an allen männlichen Gliedern, vornehmlich Säuglingen (im Alter von acht Tagen, Lev 12,3; Phil 3,5) des jeweiligen Haushalts vollzogen wurde (vgl. Gen 17,10-14.27) und der Taufe als Zeichen des Neuen Bundes: Kol 2,11f. Aufgrund dieser alten jüdischen Tradition erscheint die christliche Taufe von Säuglingen naheliegend. Für Judenchristen war es von der Tradition der Säuglingsbeschneidung her selbstverständlich, dass bereits Kleinkinder zum Gottesvolk gehören sollen.
18. Ähnlich verhielt es sich mit der jüdischen Praxis des Proselytenbades. Übertretende Heiden wurden zusätzlich zur Beschneidung durch ein Tauchbad ins Judentum aufgenommen. Die Knaben wurden gleichzeitig mit ihren übertretenden Eltern beschnitten und ebenso getaucht.
19. Jesus hat ein besonderes Verhältnis zu den Kindern: „Und er rief zu sich ein Kind, stellte es in ihre (der Jünger) Mitte und sagte: Wahrlich, ich sage euch: Wenn ihr nicht umkehrt und werdet wie die Kinder, werdet ihr keinesfalls in das Reich der Himmel kommen… Und wer ein solches Kind in meinem Namen aufnimmt, nimmt mich auf“ (Mt 18,2.3.5; vgl. Mk 9,36f; Lk 9,47f). „Darauf wurden Kinder (Lk 18,15: „Säuglinge“ bzw. „ganz kleine Kinder“!) zu ihm gebracht, damit er ihnen die Hände auflege und für sie bete; die Jünger aber fuhren sie an. Aber Jesus sagte: Lasst die Kinder, und hindert sie nicht, zu mir zu kommen! Denn solchen gehört das Reich der Himmel. Und als er ihnen die Hände aufgelegt hatte, ging er von dort weg“ (Mt 19,13ff; vgl. Mk 10,14; Lk 18,16). Wenn also Kindern das Reich Gottes gehört, weil sie so ganz und gar auf die Zuwendung angewiesen sind und die Taufe der Eintritt in Gottes Reich ist (1 Kor 12,13), wie kann man ihnen dann die Taufe verwehren?
20. Mt 18,6 spricht Jesus von den „Kleinen an mich Glaubenden“, was doch wohl am ehesten so zu verstehen ist, dass diese „Kleinen“ (Kinder) quasi von Natur aus an Jesus bzw. den dreieinigen Gott glauben, vgl. Ps 22,11: „vom Mutterleib an bist du mein Gott, s.a. Ps 71,6. Beim Einzug Jesu in Jerusalem schrien Kinder: „Hosanna dem Sohn Davids“ (Mt 21,15), woraufhin Jesus auf Ps 8,3 hinweist und seine Zuhörer fragt: „Habt ihr niemals gelesen: Aus dem Mund Unmündiger und Säuglinge hast du dir Lob bereitet?“ (Mt 21,16) – Denen, die solche „Kleinen“ zum „Abfall“ verführen (sie also vom Jesus-Kinderglauben zum Unglauben verführen) wird eine harte Strafe angedroht (vgl. Lk 17,2). – Johannes der Täufer ist ein eindrückliches Beispiel: Er war schon von Mutterleib erfüllt mit dem Heiligen Geist (Lk 1,15; dort steht für Embryo der gleiche griechische Begriff wie Luk 18,15 s.o.). Er hatte also einen wirklichen Kinderglauben. – Wenn Kinder von Natur Glaubende sind, dann ist die „Kindertaufe“ im Grund auch eine „Gläubigentaufe“, denn der Glaube ist weniger eine Verstandessache, sondern die Erfahrung einer Beziehung. Schon ein kleines Kind antwortet mit Vertrauen auf jegliche liebende Zuwendung.
21. Nach Mk 16,16 gibt es ein Drinnen im Reich Gottes aufgrund von Glauben und Taufe und ein Draußen aufgrund von Unglauben. Bei Unglauben bringt die Taufe nichts, denn der Nichtgläubige wird verurteilt werden, ob er getauft ist oder nicht. Aber der gläubig Gewordene und Getaufte wird gerettet werden. Diese Reihenfolge finden wir auch etwa in der Lutherischen Kirche, wenn Erwachsene aufgrund ihres Glaubensbekenntnisses getauft werden.
22. Der Glaube ist in Gefahr ohne die Taufe. Sie betont die objektive Tat Gottes (Heilszueignung). Die Taufe ist in Gefahr ohne den Glauben. Der Glaube empfängt subjektiv die Tat Gottes (Heilsaneignung). Heilsaneignung kann bei der Konfirmation geschehen, indem der Konfirmand nicht nur äußerlich seinen Glauben bekennt und so seine Taufe wirksam macht und mit Leben erfüllt. Leider werden viele der säuglingsgetauften Kinder zu wenig im Glauben gefördert. Dies hebt das ihnen in der Taufe Geschenkte nicht auf; aber das ihnen so früh geschenkte Leben kann dahinschwinden, so dass sie geistlich tot sind. Das kann aber auch den Menschen geschehen, die erst getauft wurden, nachdem sie zum Glauben gekommen sind.
23. Gibt es stellvertretenden Glauben? Bei der Heilung des Gelähmten sieht Jesus den Glauben der Träger und spricht daraufhin dem Gelähmten die Sündenvergebung zu (Mt 9,2; Mk 2,5; Lk 5,20). Bei der „Kindertaufe“ bekennen die Eltern und Paten zusammen mit der Gemeinde stellvertretend für den Täufling den apostolischen Glauben. Das apostolische Glaubensbekenntnis ist ursprünglich Taufbekenntnis. – In Korinth gab es die Praxis, sich stellvertretend für Tote taufen zu lassen, was ohne stellvertretenden Glauben eine bloße Formsache gewesen wäre, 1 Kor 15,29.
24. Was die Form der „Kindertaufe“ anbelangt, so wird sie in vielen Konfessionen nicht durch Untertauchen vollzogen. Ist es unbedingt nötig, dass der Täufling völlig untertaucht? Schon ein wenig Wasser reicht aus, dass ein Mensch ertrinken kann. Außerdem ist eine Bedeutung von baptizo auch „ich wasche“ (Mk 7,4; Lk 11,38). 1 Kor 10,2 spricht von der Taufe auf Mose unter der Wolke und durch das Meer, wo Israel wohl mit Wasser in Berührung kam, aber nicht darin „untertauchte“. Dabei heißt es ausdrücklich, dass „alle in Mose hineingetauft wurden“, das betrifft also auch Neugeborene. – Von Taufe wird sogar gesprochen, ohne dass Wasser unmittelbar beteiligt ist: der Tod Jesu und der Märtyrertod der Jünger als Taufe (Mk 10,38f; Lk 12,50).
25. Nach Heb 6, 2 gehört die „Lehre von Taufen“ zu den grundlegenden Lehren der ersten Christenheit. Es gab also diesbezüglich keine Unklarheit. – Offensichtlich wurde das „Problem Kindertaufe“ gar nicht gesehen. Jedenfalls berichtet das NT nichts darüber, obwohl es über andere theologische Streitigkeiten, etwa die das mosaische Gesetz betreffen, wiederholt informiert (z.B. Apg 6,11-14; 15,1-29; 16,3; Gal 2,4f; 5,1ff).
26. Die Rettung durch die Arche ist Vorbild für die Taufe, worin nicht der Schmutz vom Leib abgewaschen wird, sondern Gott um ein gutes Gewissen gebeten wird durch die Auferstehung Jesu Christi (1Petr 3,21). Wenn bei der Taufe Gott um ein gutes Gewissen gebeten wird, dann ist die Taufe auch eine Reinigung von Sünden, eine Reinigung der Seele, vgl. Apg 2,38, daher wohl auch die weitverbreitete Sitte des weißen Taufkleides.
27. Wenn ein gläubig Getaufter vom Glauben abfällt, dann braucht er nicht noch einmal getauft werden, wenn er wieder zum Glauben findet. Seine neue Bekehrung ist Rückkehr zu seiner Taufe. Hier haben wir im Grunde die gleiche Situation wie bei der Kindertaufe, wo die Taufe nicht wiederholt wird, wenn der Getaufte gläubig wird.
28. Nach alledem ist es klar, dass eine „Wiedertaufe“ nicht nötig ist. Statt einer „Wieder-(Taufe)“ nach einer persönlichen Bekehrung zu Christus, sollte man diesen Akt als Taufvergewisserung oder Tauferinnerung, Taufgedächtnis, Taufbunderneuerung (vgl. das sich Bekreuzigen mit „Taufwasser“ vor allem in der röm.-kath. Kirche) interpretieren.
29. In der frühen Christenheit gab es ein Nebeneinander von „Gläubigen“- und „Kindertaufe“: Justin erwähnt gegen 150 n.Chr. in seiner ersten Apologie „viele Männer und Frauen im Alter von 60 und 70 Jahren, die als Kinder Jünger Christi wurden“. Er schreibt nicht, wie alt diese Kinder waren, der Zusammenhang legt aber nahe, dass er die frühe Kindheit meinte. Irenäus, der als Schüler des Polykarp gilt, welcher ein Schüler des Apostels Johannes war, schreibt ca. 185 n.Chr. gegen eine Sekte (Gnosis), die die Beziehung zwischen Taufe und Wiedergeburt verwarf: „Denn er kam, um alle durch sich selbst zu retten, alle, sage ich, die durch ihn wiedergeboren sind aus Gott: Säuglinge und Kinder, Knaben und Jünglinge und alte Männer“ (adv. Haer. II, 22,4). Um 200 n. Chr. setzt sich Tertullian mit der Frage der Taufe von Kindern auseinander in seiner Schrift über die Taufe (Kapitel 18). Er rät zwar dazu, bei Kindern die Taufe aufzuschieben, aber so kann er nur schreiben, weil die Kindertaufe zu seiner Zeit schon selbstverständlich geübt wurde. Er hält im Fall einer lebensbedrohlichen Situation sogar die Nottaufe von Kindern für notwendig. In der Schrift „Von der Seele“ (Kap. 39) setzt er als selbstverständlich voraus, dass die Kinder gläubiger Eltern getauft werden. Wenig später wird in einer Kirchenordnung, die Hippolyt von Rom aufgrund von viel älteren Überlieferungen zusammengestellt hat (daher ihr Name „Apostolische Tradition“) die Kindertaufe (aller Altersstufen) ganz selbstverständlich vorausgesetzt. Origenes schreibt Anfang des 3. Jh.s in seinem Römerbriefkommentar: „Die Kirche hat von den Aposteln die Überlieferung empfangen, auch den kleinen Kindern die Taufe darzureichen“ und: „Zuerst müssen die Kleinen getauft werden. All diejenigen, die für sich selbst sprechen können, müssen das tun. Für diejenigen jedoch, die das nicht können, müssen das die Eltern oder jemand anderes aus der Familie tun.“ Warum hätte er hier phantasieren oder gar lügen sollen, wenn er die Kindertaufe auf die Apostel zurückführt? Dann hätte Widerspruch kommen müssen, der aber ausblieb. Dazu kommt, dass nach Eusebius die Familie des Origenes seit Generationen christlich war, seine Vorfahren womöglich also an die apostolische Zeit heranreichten und Origenes von daher argumentiert.
30. Die allgemeine Praxis der Kindertaufe in der frühen Christenheit lässt sich nur dadurch halbwegs plausibel erklären, dass dieser Brauch schon in der apostolischen Zeit entstand. Bei der großen Gewissenhaftigkeit, mit der die Bischöfe der ersten Jahrhunderte alle Abweichungen von der apostolischen Lehre ausschieden, wäre es unmöglich gewesen, eine so gravierende „Neuerung“ wie die Kindertaufe ohne Kampf und Widerspruch einzuführen. Von solch einem Kampf ist aber in den Urkunden der frühen Kirche nichts zu erkennen. Im Gegenteil: Als auf dem Konzil zu Karthago 256 – es waren 66 Bischöfe versammelt – die Frage verhandelt wurde, ob man mit der Taufe der Kleinen nach dem Vorbild der Beschneidung nicht 8 Tage warten sollte, hat das gesamte Konzil (!) gegen einen solchen Aufschub gestimmt.
31. Jede Kirche – ausgenommen (bis jetzt) die Baptisten, Pfingstler usw. – erkennt jede Taufe (auch die der Kinder) im Namen des dreieinigen Gottes an, wie es bereits auf dem Konzil von Arelate im Jahr 314 beschlossen wurde.
32. Zum Schluss: Luther ist es bleibend zu danken, dass er Heilszusage und Heilsannahme zusammenbringt. Im Kleinen Katechismus schreibt er „Zum Zweiten. Was gibt oder nützt die Taufe? Sie wirkt Vergebung der Sünden, erlöst vom Tode und Teufel und gibt die ewige Seligkeit allen, die es glauben, wie die Worte und Verheißung Gottes lauten“. – Ein schweres lutherisches Erbe ist allerdings, dass Luther zu seiner Zeit der Hinrichtung von „Wiedertäufern“ zugestimmt hat. Der Lutherische Weltbund hat inzwischen als Schuld bekannt, dass in der Vergangenheit die sog. Wiedertäufer blutig verfolgt wurden, und am 22. 07. 2010 haben sich Lutheraner und Mennoniten während der Vollversammlung des Lutherischen Weltbunds in Stuttgart versöhnt. Schon 1969 ist nach Gesprächen zwischen der VELKD und der Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden nicht nur ein Schuldbekenntnis abgelegt, sondern auch die „gegenseitige eucharistische Gastbereitschaft“ ausgesprochen worden.