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Hier greift das Beten weit über Leib, Seele und Geist des Menschen hinaus. Unterliegt – so die berechtigte Frage – auch die Sachwelt dem Unheil der Sünde? Da bedarf es zunächst der Sinnfindung des früher vielfach gebrauchten Wortpaares. Hab und Gut zu verlieren, bedeutete: den ganzen Besitz zu verlieren. Da ist das ersparte Guthaben ebenso inbegriffen wie auch geringwertige Habseligkeiten. Besitz hat einen Besitzer zur Voraussetzung. Dieser ist selbstverständlich verantwortlich für das Seine und bedarf daher Weisheit, Wahrheit, Sorgfalt und Erfahrung. Unser Beten spricht aber nicht von meinem Heil, sondern von unserem Heil, was dann auch eine ausgeweitete Verantwortung einschließt, wie sie von der Urgemeinde bezeugt wird: Die Menge der Gläubigen war ein Herz und eine Seele; und keiner sagte von seinen Gütern, dass sie sein wären (Apg 4,32). Die Geschichte weist nach, dass weltliche Anstrengungen, solches wahr werden zu lassen, scheiterten – allen voran der atheistische Kommunismus. Dazu bedürfte es schon der engsten Vereinigung mit Gott durch Jesus Christus.
Aber auch der reine Besitz, als Sachwert oder Geldwert, kann heil werden und seine Versuchlichkeit verlieren. Wertvolles, das den Besitzer zur ständigen Beschäftigung mit diesem verleitet, verblasst gegenüber dem göttlichen Heil. Warum wohl segnen Katholiken bis hin zu den Evangelikalen ihre Häuser und Wohnungen, ihre Fahrzeuge, Altäre und Geräte?
Der römische Katechismus sieht eine innere Verpflichtung der Kirche für die Dingwelt, die sich besonders im Segnen niederschlägt.
Dort liest man z.B.: Jede Segnung ist ein Lobpreis Gottes und ein Gebet um seine Gaben (Eph 1,3). Zu diesen Sakramentalien gehören in erster Linie die Segnungen von Personen, Gegenständen, Orten, Mahlzeiten usw. Diese Segnungen bewirken, dass es kaum einen rechten Brauch der materiellen Dinge gibt, der nicht auf das Ziel ausgerichtet werden kann, den Menschen zu heiligen und Gott zu loben. Hier hinein gehören auch Hab und Gut. Der vorerwähnte Katechismus führt dazu Folgendes aus: Das Recht auf das Privateigentum, das man sich selbst erarbeitet oder von anderen geerbt oder geschenkt bekommen hat, hebt die Tatsache nicht auf, dass die Erde ursprünglich der ganzen Menschheit übergeben worden ist. Dass die Güter für alle bestimmt sind, bleibt vorrangig, selbst wenn das Gemeinwohl erfordert, das Recht auf und den Gebrauch von Privateigentum zu achten.
Auf wirtschaftlichem Gebiet erfordert die Achtung der Menschenwürde die Tugend der Mäßigung, um die Anhänglichkeit an die Güter dieser Welt zu zügeln; die Tugend der Gerechtigkeit, um die Rechte des Nächsten zu wahren und ihm zu geben, was ihm zusteht (2Kor 8,9).